25. Februar 2010   Im Gemeinderat - Positionen
Sechs Gründe für eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf den Stand 1999

Der von OB Peter Kurz vorgelegte Doppelhaushaltsentwurf 2010/11 für die Stadt Mannheim ist – wie nun schön öfter dargelegt – ein ausgesprochener Krisenetat. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2013 sieht nicht besser aus. Der Haushalt enthält einige Härten, die in der Bevölkerung auf große Ablehnung stoßen und schon zu lebhaften Widerstandsaktionen geführt haben.

 

Der Etat geht ferner bestimmte Notwendigkeiten nicht an, wie die Wiedereinführung eines „Sozialpasses“ mit Mobilitätsermöglichung für Transferleistungsempfänger und GeringverdienerInnen. Und obwohl der OB das Ziel der Gebührenfreiheit von Kitas grundsätzlich als strategisches Ziel beschreibt, schlägt er den Weg zu diesem Ziel auf besondere Weise ein: Er möchte die städtischen Kita-Gebühren erhöhen. Gegen „beliebige Wunschkataloge“ formuliert er den Grundsatz: „Man kann über alles reden, aber die Summe der Einnahmen und Ausgaben darf sich nicht verändern.“

DIE LINKE fordert, teilweise gemeinsam mit SPD und Grünen, die Rücknahme der Härten und sie fordert den „Sozialpass“, nicht nur einen „Familienpass Plus“. Hier gibt es keine Gemeinsamkeit mit den beiden Parteien – „zu teuer“ für den Etat.

Die LINKE hat jedoch auch einen Gegenfinanzierungsvorschlag, den allerdings Grüne nicht und bei die SPD nur eine Minderheit mittragen würden: Rückanhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 430 Punkte, wie bis 1999. Gegenwärtig steht der Satz auf 415 Punkten. Es würde sich also um eine Steigerung um 3,61% handeln, im Ergebnis ca. 6 Mio. EUR. Während die Grünen nach eigenen Angaben noch Einsparvolumen erkennen, mit denen sie die Gegenfinanzierung ihrer Anliegen abdecken wollen (sie wollen aber auch nicht sehr viel ändern), fürchtet die SPD nach eigenen Angaben eine riesige Medien- und Verbändekampagne gegen die Gewerbesteuererhöhung. Warum eigentlich? Die Gründe für eine mäßige Gewerbesteuererhöhung sind zwingend:


 1.) 430 Punkte sind normaler Durchschnitt

432 Punkte ist der Bundesdurchschnitt für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Arbeitskreis Standortverlagerung und Gewerbesteuer der deutschen

Industrie- und Handelskammern:  „Standort Deutschland –Standortfaktor Gewerbesteuer“, Bearbeitet von Dr. Ulrike Beland, Stand Juni 2009); Baden-Württemberg ist mit seinen Gewerbesteuerhebesätzen freilich bundesweit am unteren Rand, bedingt auch durch den für eine Metropole sehr niedrigen Satz von Stuttgart. Dort war man in den 90er Jahren bei 445 Punkten, und ging dann – genau wie in Mannheim – ab dem Jahr 2000 wieder zurück; ein Projekt der CDU im Lande. In NRW beispielsweise lagen die größeren Kommunen 2008 schwerpunktmäßig bei 460 Punkten.

 

2.) Die Gewerbesteuer ist nicht der wichtigste Standortfaktor

Die zitierte DIHK-Studie nennt folgende Standortfaktoren:

„ - Verkehrsanbindung, Energiepreise und -versorgung, Kommunikationsnetze,

- Nähe zu Zulieferern und Absatzmärkten,

- Flächen und Grundstückspreise,

- Ausbildungs- und Lohnniveau,

- tarifliche und gesetzliche Rahmenbedingungen,

- Genehmigungsverfahren,

- staatliche Förderungen.

Zusätzlich gibt es nicht quantifizierbare Entscheidungsfaktoren wie die

- Familienfreundlichkeit,
- Kultur- und Bildungsangebot,
- Freizeitmöglichkeiten
- Nähe zu Forschungseinrichtungen, die für die Anwerbung qualifizierter Mitarbeiter wichtig sind.“

Gerade die „nicht quantifizierbare Entscheidungsfaktoren“ sind jene, für die die Kommunen sehr viel beitragen können, für die sie aber auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung benötigen: Kindertagesstätten, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichten, attraktive kulturelle Angebote. Eine Gemeinde, die sich selbst die finanziellen Mittel vorenthält, um diese Aufgaben zu stemmen, macht eine denkbar schlechte Standortpolitik. Mannheim ist mit seinen großen Problemen im Schulbereich, mit seiner zu geringen Ausstattung an Kitas, die nun in einer riesigen Kraftanstrengung aufgeholt werden soll, jahrelang auf dem besten Weg gewesen, seine Standortattraktivität zu gefährden.

Das Thema Vögele-Umzug nach Ludwigshafen wird in der genannten Studie übrigens fälschlich als Beispiel für die Bedeutung niedriger Hebesätze (Ludwigshafen: 360) zitiert. Ausschlaggebend war das Dumpingangebot der Gewerbefläche in Ludwigshafen.

 

 3.) Zu niedere Hebesätze schwächen die Kommune und letztlich auch die Wirtschaft

Unterfinanzierung steigert die Verschuldung und blockiert die Investitionskraft der Kommune. Die Kommunen sind die wichtigsten Auftraggeber für die Bauwirtschaft. Sinkt die Investitionsrate der Stadt, hat dies negative Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt. Manch baunaher Handwerksbetrieb wird am Ende lieber etwas mehr Gewerbesteuer zahlen als auf Aufträge verzichten. Häufig hängen an kommunalen Investitionsausgaben Komplementärfinanzierungsbeiträge von Bund und Land, die dann ebenfalls verloren gingen. Die CDU-Mehrheit hat seit dem Jahr 2000 eine Steuermindereinnahme von ca. 50. Mio. EUR zu verantworten – Ausfluss des Dogmas vom „schlanken Staat“, bzw. der „schlanken Kommune“.

 

4.) Die Gewerbesteuer ist nicht mittelstandsfeindlich

Neben der eben gezeigten Bedeutung der Steuerkraft einer Gemeinde für ihre Investitionskraft gilt es zu betonen: Der kleine Mittelstand ist meist gar nicht oder nur geringfügig von der Gewerbesteuererhebung betroffen. Personen- und Einzelgesellschaften genießen einen Freibetrag von 24.500 EUR des zu versteuernden Gewinns. Von Mannheims ca. 29.000 Gewerbetreibenden sind überhaupt nur knapp ein Drittel steuerlich erfasst, ca. 9.000. Davon gehören 7.700 der untersten Gewinngrößenklasse mit unter 50.000 EUR pro Jahr an. Davon  werden 52% gar nicht zur Steuer herangezogen. Die Restlichen erbringen knapp 5% des gesamten Gewerbesteueraufkommens in Mannheim. 86% des Aufkommens stammen von Betrieben, die mehr als 250.000 EUR zu versteuernden(!) Jahresgewinn machen. Sie würden eine Steuermehrbelastung um 3,61% zweifellos verkraften können.

Da die großen Steuerzahler meist nicht ihren Unternehmenssitz in Mannheim haben, fließt der Mehrgewinn durch Minderbesteuerung aus der Region ab; entzieht ihr Kaufkraft.

 5.) Die Steuererhöhung ist eine Konjunkturbeschleunigung, keine -Bremse

Aus den genannten Gründen ist die angemessene finanzielle Auslastung der Kommunen wichtig für die Nachfragesteigerung, aus der der Aufschwung tatsächlich nur kommen kann. Das Problem der Wirtschaft ist sicherlich nicht eine steuerliche Überforderung, sondern die Absatzkrise. Für Teile der regionalen Wirtschaft hätte die Steuererhöhung, sofern sie wieder verausgabt und nicht einfach der Schuldentilgung dient, durchaus unmittelbar positive Wirkung.

 

6.) Wer zahlt die Krise? Auch die Stadt muss für Gerechtigkeit sorgen

Unabhängig von aller „Zahlen-Huberei“ gibt es ein weiteres, wenn nicht grundlegendes Argument für eine Erhöhung der Gewerbesteuer: Es kann nicht sein, dass die Mehrbelastungen durch die Wirtschafts- und Finanzkrise einseitig auf den Schultern eines großen Teils der Bevölkerung abgeladen werden. Haben die meisten schon Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, für viele verstärkt durch Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit, müssen sie schon durch anstehende Gebührensteigerungen den Kommunalhaushalt stützen, werden sie schon durch die Krankenkassen zusätzlich belastet, kann es nicht sein, dass Gewerbebetriebe von den finanziellen Mehrbelastungen verschont bleiben (bestenfalls würden sie durch die Grundsteuererhöhung etwas beitragen). Nicht zu vergessen ist, dass die Wirtschaftsunternehmen durch vorangegangene Steuerentlastungsgesetze ohnehin weniger beitragen.

 Es kann also keinen Zweifel geben: Die maßvolle Gewerbesteuererhöhung ist ein unverzichtbares Instrument zur Krisenbewältigung auf kommunaler Ebene. Nur so werden die Lasten innerhalb der Stadtgesellschaft ansatzweise gerecht verteilt. Es lohnt, den Meinungskampf hierfür zu führen, dem unbelehrbaren Neoliberalismus entgegenzutreten. Freilich ist dies nur der kleinere Teil der Aufgabe: Vor allem muss dem schwarz-gelben Regierungshandeln in Berlin und Stuttgart entgegengetreten werden.

Thomas Trüper

 


 

 

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