Regierung spart auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen

Mit der neuen Regelbedarfsstufe 3 wird im SGB XII der Regelsatz für erwachsene Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, um mehr als 70 Euro gekürzt. Betroffen sind von dieser Regelung insbesondere Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben sowie Menschen in Einrichtungen.

Dagegen protestierte am 3. Dezember, dem UN-Welttag der Menschen mit Behinderungen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Baden-Württemberg in einem Brief an die Abgeordneten des Bundestags. Im Zuge der Beratungen zum Haushaltsgesetz sollen die Regelsätze in der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf 291 € gekürzt werden.

Michael Schlecht, Mannheimer Bundestagsabgeordneter der LINKEN, in einer Erklärung dazu: “In der bisherigen sozialhilferechtlichen Praxis steht den Betroffenen analog zu den Regelungen im SGB II ein Regelsatz von 100 % zu. In einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2009 heißt es, dass für eine andere Praxis kein sachlicher Grund erkennbar sei. Ein von der Fraktion der LINKEN eingebrachter Änderungsantrag, der sich gegen die Kürzungen aussprach, wurde in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt.”