Die Linke informiert – Wichtig für Eltern

Alles wird teurer. Die hohen Preise für Lebensmittel, Strom, Gas und Heizung und die Erhöhung der Kindergartengebühren treffen Familien mit Kindern besonders. Trotz der Versprechungen der Bundesregierung gibt es immer noch keine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen für Kinder zusammenfasst. Die Partei DIE LINKE kämpft auf allen politischen Ebenen gegen die ständigen zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Die wenigen finanziellen Entlastungen für Familien werden jedoch von vielen nicht in Anspruch genommen, weil alles mit vielen Formularen und Bürokratie verbunden ist.

Wir sagen, nutzen Sie Ihre Rechte!
Holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie diese brauchen!

Sie haben ein Recht auf Befreiung von der Kindergarten- und Hortgebühr und das Mittagessen für ihr Kind muss kostenlos sein, wenn Sie
• Wohngeld
• Bürgergeld oder Grundsicherung
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
• Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
erhalten.

Zuständig für die Stellung des Antrags ist die Abteilung Förderung Kindertagesbetreuung des Jugendamtes in  Q5, 22, Tel.: 0621 293 - 3729.
E-Mail: Kinder.Tagespflege@mannheim.de.
 


Sie haben außerdem ein Recht darauf, für ihr Kind ein kostenloses VRN JugendticketBW (früher MAXX-Ticket) zu bekommen und z.B. Zuschüsse zum Schulbedarf und für die Mitgliedschaft im Sportverein, für Ausflüge mit dem Kindergarten oder der Schule oder für Nachhilfe.

Die Voraussetzungen für diese Leistungen sind dieselben, die schon genannt sind. Zuständig für den Antrag ist die Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe des Jobcenters in D1, 4-8, Tel.: 0621 293 - 2600 oder 0621 17238-500.
E-Mail: BuT@mannheim.de
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr.

Achtung!
Wenn Sie wenig Geld haben, prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Seit dem 01. Januar 2023 haben viel mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. So hat z.B. eine Alleinerziehende mit einem Kind, die ein Einkommen von weniger als 2233 € brutto hat (Kindergeld wird nicht mitgerechnet), diesen Anspruch!

Anträge auf Wohngeld
● Wohngeldstelle für Neuanträge in K1, 7-13:  Hier können Bürger, die bislang noch keine Wohngeld beziehen, einen Antrag stellen.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 - 17:00 Uhr.
● Wohngeldstelle für Folgeanträge in R1, 12:
Die Wohngeldstelle in R1, 12 steht für Bürger, die bereits Wohngeld erhalten, zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und
donnerstags von 15:00 - 17:00 Uhr.
Telefonnummern für beide Wohngeldstellen:
Tel.: 0621 293 - 7839 oder 0621 293 - 7847
E-Mail: wohngeld@mannheim.de

Wenn Sie Sorge haben, dass alles zu bürokratisch ist und Sie die notwendigen Formulare nicht ausfüllen können, lassen Sie sich von der Sozialberatung der LINKEN Mannheim unterstützen, zu erreichen in der Geschäftsstelle in T6, 37,
Telefon 0176 67589724 Gerd Millgramm, montags bis freitags 10:30 - 14:30 Uhr.

https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/foerderung-kindertagesbetreuung

https://www.mannheim.de/de/service-bieten/soziales/wohngeld

https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/foerderung-und-hilfen/bildungs-und-teilhabepaket