Die Linke.SDS gegen erneuten Rechtsbruch an der Uni Mannheim

Die Hochschulgruppe Die Linke.SDS wendet sich gegen einen erneuten Rechtsbruch. Der Antragstext, der von allen rot-grünen StuPa-Mitgliedern und vom Fachschaftsrat unterstützt wird, verstößt gegen das Landeshochschulgesetz. Beantragt wird die gesetzliche Frist von einem Monat zwischen Haushaltbeschluss und Haushaltsbeginn zu streichen.

„Offenbar sind den rot-grünen StuPa-Mitgliedern und dem Fachschaftsrat die Grundlagen unseres Rechtssystems nicht bekannt. Das Landeshochschulgesetz steht über der Organisationssatzung. Dementsprechend kann man nicht beschließen, dass ein unliebsamer Paragraph für einen nicht gilt“, so Julien Ferrat, StuPa-Mitglied der Universität Mannheim.

Als Alternative fordert die linke Hochschulgruppe, dass der Beginn des Haushaltsjahres vom 1. Januar auf den 1. Februar verlegt wird. „Das Haushaltsjahr muss nämlich nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein. Dass ein rechtswidriger Antrag im Studierendenparlament beraten werden soll, ist untragbar. Offenbar gilt das Motto avanti dilettanti“, so Ferrat weiter.