Programmdiskussion zur Kommunalwahl

DIE LINKE und JumpPlus – Hartz IV für U 25

Es war eine sehr lebhafte und engagierte Diskussion, die auf der Mitgliederversammlung am 10. Februar geführt wurde zum Thema “JumpPlus“. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich das gemeinsame Programm von Agentur für Arbeit und Stadt Mannheim im Rahmen der „gemeinsamen Einrichtung“, besser bekannt als JobCenter, für (?) oder gegen (?) junge Menschen unter 25, die erwerbsfähig aber erwerbslos und auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen sind. Ob „für“ oder „gegen“ die Betroffenen, daran scheiden sich die Geister ebenso wie an der daraus resultierenden Bewertung von JumpPlus.

„Abschaffung von JumpPlus“ lautet die Devise des Jugendverbandes [’solid] – „so kann man das nicht sagen, das wäre fatal“ lautet der Einwand eines Genossen Sozialarbeiters. Da DIE LINKE grundsätzlich fordert „Weg mit Hartz IV!“ sei es nur logisch, auch JumpPlus den Hasen zu geben, kontert ’solid. „Ich kenne da durchaus Jugendliche, die wären ohne JumpPlus schon längst im Knast oder sonst wo – ich kann JumpPlus nicht allzu schlecht finden“, meint ein anderer Genosse. Die Diskussion ist einerseits mit teils recht persönlichen Erfahrungen verbunden, andererseits sehr grundsätzlich. Eine möglichst tragfähige Position muss her, gerade im Kommunalwahlprogramm der LINKEN in Mannheim; denn Mannheim nimmt eine bundesweite Vorreiterposition in der „Bearbeitung“ junger Erwerbsloser ein, stets in Rückkopplung mit dem Bundesarbeitsministerium.

JumpPlus – was ist das?

Jung, das heißt unter 25 und erwerbsfähig, aber ohne Job und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach SGB III – das ist die Klientel für das JumpPlus-Programm in Mannheim. Grundlage ist das SGB II mit seinen Sonderregelungen für den Personenkreis „U 25“, die bundesweit gelten, in Mannheim jedoch besonders intensiv angewendet werden. So ist der U 25-Bereich des JobCenters organisatorisch ausgekoppelt mit eigener Örtlichkeit und eigenem Personal. Die Einrichtung heißt „Junges Mannheim“. Sie ist wie das JobCenter für Leistungen nach SGB II (einschließlich „Maßnahmen“) und für die Arbeitsvermittlung zuständig. Da die Stadt Mannheim die SGB-II-Verwaltung mit dem Bund in einer „gemeinsamen Einrichtung“ (gE) betreibt, ist ein Teil des Personals ursprünglich kommunaler Herkunft; die Personalkosten werden jedoch vom Bund erstattet. Die Verwaltung der gE erfolgt über eine paritätisch zwischen BA und Kommune besetzte Trägerversammlung. Die beiden Träger haben das Recht, „die gemeinsame Einrichtung an ihre Auffassung zu binden“ (§ 44 b Abs. 3 SGB II), die Stadt hat Berichts- und Kontrollrechte. Insofern ist der Betrieb eines JobCenters in engen Grenzen kommunal beinflussbar.

Die schlechten Erfahrungen

Bekanntlich unterliegt das JobCenter der Hartz-Logik des „Forderns und Förderns“ Fordern groß geschrieben, Fördern in Zeiten knapper Arbeitsplätze gerne auch mal vergessen. Die Hartz-Logik behandelt erwerbslose Menschen, als trügen sie eine individuelle Schuld an ihrer Arbeitslosigkeit und als seien sie von Natur arbeitsscheu und könnten nur durch ein straffes Sanktionsinstrumentarium zur Raison gebracht werden. Entsprechend häufen sich die Klagen von JobCenter-„KundInnen“, sie würden teilweise unverschämt, unhöflich und ohne Respekt behandelt. Eine fünfminütige Verspätung beim Antreten im JobCenter werde als Pflichtverweigerung gewertet mit der Folge einer Leistungskürzung. Im Mittelpunkt der Klagen stehen Berichte über sinnlose und nicht weiterhelfende „Maßnahmen“, über mehrfach verordnete Bewerbungstrainings, oder Bildungsmaßnahmen, die an den persönlichen Voraussetzungen vollkommen vorbeigehen.

Das Personal in den JobCentern steht seinerseits unter großem Leistungsdruck, ist selbst teilweise prekär beschäftigt und bekommt den geballten Frust mancher entnervter „Kunden“ ab.

Insofern teilt JumpPlus den Ruf, den die JobCenter bei vielen Betroffenen haben, was auch der gemeinsamen gesetzlichen Grundlage entspricht. Das lässt auch die schlichte Forderung „Abschaffung von JumpPlus!“ ins Leere laufen; denn dann bleibt das JobCenter als Grundeinrichtung übrig samt Sanktionsregime und nicht vorhandenen passenden Arbeitsplätzen. Bleibt also zu klären: Was unterscheidet überhaupt JumpPlus vom JobCenter-Normalbetrieb, bzw. zunächst: Was sieht der „Normalbetrieb“ vor?

Die U 25 im SGB II

Das SGB II enthält für junge und hilfebedürftige Erwerbslose einige Sonderregelungen gegenüber Älteren. Das Wichtigste ist zweifellos der Grundsatz: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln.“ (§ 3 Abs. 2 SGB II). Dieser Grundsatz drückt einerseits einen an die Geldleistung gekoppelten Arbeitszwang aus, andererseits aber formuliert er ein Recht auf Arbeit oder Ausbildung, welches einst in vielen linken Diskursen als Forderung an die Verfassung auftauchte.

Als Soll-Bestimmung ist das JobCenter gehalten, erwerbslose Hilfebedürftige ohne Berufsausbildung nur in solche Arbeiten zu vermitteln, die einer Qualifizierung dienlich sind, womit in der Realität allerdings der Vermittlung in beliebig schlechte Arbeitsverhältnisse Tür und Tor geöffnet ist.

Eine weitere schwerwiegende Sondervorschrift für U 25 ist der bis auf wenige Ausnahmetatbestände geltende Zwang, in der familiären Bedarfsgemeinschaft zu verharren und somit keine eigenen Kosten der Unterkunft zu verursachen.

Wie grundsätzlich im SGB II muss auch der U 25-„Kunde“ des JobCenters eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Gegenstand sind hierbei u.a. auch Eingliederungsleistungen wie Beratung, Leistungen zur Aktivierung, zur Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung sowie Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Hinzu kommen ggf. kommunale Eingliederungsleistungen wie die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung oder Suchtberatung.

Was ist das Besondere an JumpPlus?

Im Bericht über die Zielerreichung 2012 und die Zielvereinbarung 2013 (V208/2013) beschreibt die Stadtverwaltung JumpPlus wie folgt:

„Zentrales Förderinstrument im Jobcenter Mannheim für junge Menschen unter 25 Jahren ist das Programm „Jump Plus“. Gemeinsam mit den Beschäftigungsträgern ad laborem gGmbH, Biotopia gGmbH, Caritasverband Mannheim e.V., Diakonie Mannheim, Förderband, Gemeinschaftswerk Arbeit und Umwelt e.V. und Internationaler Bund e.V. wurde ein System individueller Hilfegestaltung entwickelt.“

„Kernelement von Jump Plus ist ein Praktikum am allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei sollen fachpraktische Tätigkeiten und Bildungsanteile individuell angeboten werden.

Für das Praktikum müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Das Praktikum muss betriebsnah sein, d.h. grundsätzlich in externen Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt werden (in vielen Fällen entsteht dadurch ein sog. „Klebeeffekt“, d.h. die Betriebe übernehmen junge Menschen -bei Eignung und Bewährung - in Ausbildung oder Arbeit).
• Der junge Mensch muss das Praktikum frei wählen (Erprobung) und auch wechseln können (es gibt keinen Abbruch, sondern eine neue Chance der Erprobung).

Für die Umsetzung werden die Praktikumsplätze in möglichst vielen Arbeitsfeldern angeboten und sie müssen ausreichend verfügbar sein, sodass möglichst Niemand durch das „Netz“ fallen kann, d.h. für jede/n muss zu jeder Zeit eine Alternative vorhanden sein. Im Vordergrund stehen Selbstaktivierung, Selbstmanagement und Eigenverantwortung, die konsequent eingefordert und gefördert werden.“ (JumpPlus-Berichterstattung V348/2012).

Als das Besondere wird also lediglich das enge Netzwerk gemeinnütziger Träger unterschiedlichster Fördermaßnahmen benannt wie auch die Intensität, mit der betreut, gefördert und gefordert wird. Außerdem ist das Prinzip des „Angebots“ gleich am Tag der Meldung kennzeichnend. Durch die Vielschichtigkeit des Trägernetzwerkes und durch deren Kooperation (welche Konkurrenz nicht ausschließt!) gelingt es, alle Betroffenen in irgendeiner Maßnahme unterzubringen. Die Intensität der Betreuung gipfelt in der notfalls „aufsuchenden“ Betreuung.

Vordergründig ist damit die Zahl der beschäftigungslosen Menschen unter 25 Jahren minimal (unter 1%) – die Statistik stimmt. Mit dieser Statistik hat die Verwaltungsspitze denn auch in der Zeit der politischen Diskussionen um die Zukunft der JobCenter nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2007 über deren Unzulässigkeit eine bundesweite Medienkampagne über die angeblich sensationellen Erfolge des JumpPlus-Systems losgetreten.

JumpPlus in Zahlen

In dem zitierten und bisher aktuellsten Bericht aus dem Jahr 2012 werden einige aufschlussreiche Zahlen über die Zusammensetzung der „Kundschaft“ und die Ergebnisse des Wirkens des „Jungen Mannheim“ genannt:

2.930 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren erhalten vom Jobcenter Mannheim Leistungen nach dem SGB II. 39% davon sind AusländerInnen. 1.040 Personen leben allein oder zusammen mit einer/m Partner/in in einer eigenen Bedarfsgemeinschaft (800 Bedarfsgemeinschaften) und 1.890 junge Menschen leben noch zu Hause in der Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern.

642 junge Arbeitsuchende haben konkreten Förderbedarf:

 

605 junge Menschen bekommen keine berufliche Förderung:


1.653 junge Erwerbslose sind Schüler/innen in allgemein- und berufsbildenden Schulen:


„Im System „Jump Plus“ waren im Jahr 2011 monatlich durchschnittlich 500 junge Menschen in der Förderung. Rd. 800 sind neu ins System gekommen und rd. 350 (z.B. Rückholung, Krankheit, vorübergehende Ortsabwesenheit, stationäre Therapie, Haft) haben nach Unterbrechungen wieder am Programm teilgenommen. Die durchschnittliche Verweildauer im System lag bei 4,5 Monaten.“

„799 junge Menschen konnten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden, davon 306 in ein Ausbildungsverhältnis, was einem Anteil von rd. 38 % entspricht.“

394 junge Menschen haben aus verschiedensten Gründen (wie Wegfall der Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft, Wegzug, Ü 25, Inhaftierung, Wehr-/Zivildienst) das Förderprogramm beendet.

23 junge Leute brachen die Maßnahme ab und waren „nicht mehr auffindbar“, selbst nach Einsatz des aufsuchenden Dienstes. „Im Jahr 2011 wurde in 207 Fällen eine Aufsuchung vor Ort durchgeführt (im System waren während des gesamten Jahres rd. 1.650 Jugendliche). Davon konnten 119 wieder ins Fördersystem zurückgeholt werden, hatten 48 selbst eine Beschäftigung gefunden, lagen bei 17 Einzeltatbeständen wie Umzug, Rückkehr ins Elternhaus oder Haft vor.“ „Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 war die jährliche Zahl der sog. „verschwundenen“ Jugendlichen und jungen Erwachsenen nie größer als 25.“

Zwischen Systemkritik und gesellschaftlichen Erfordernissen

Darf es überhaupt junge Menschen geben, deren Zukunft aufgehört hat, bevor sie eigentlich anfängt? Warum zeigen deren Lebensläufe keine gerade Linie von der Kita über Schule und Ausbildung oder Studium zu einer erfüllten Berufstätigkeit?

Wir wissen es: Armut und Bildungsarmut, oft verbunden mit schwierigsten Familienverhältnissen, stören und unterbrechen die Entwicklungslinien. Migration kann, beginnend bei sprachlichen Barrieren, die gleiche Wirkung entfalten. Der hochentwickelte kapitalistische Arbeitsmarkt schließt alle Menschen mit geringerer oder nicht gefragter Leistungsfähigkeit aus.

Linke Kritik ist jedoch keine, wenn sie bei solchen Systembefunden stehen bleibt. Schon immer geht es um den Kampf für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Benachteiligten und Ausgegrenzten und um die Bekämpfung der Armut und ihrer Folgen, und natürlich auch ihrer Ursachen.

In hochentwickelten Industriegesellschaften haben schon immer auch Sozialreformer, Philanthropen und an der Stabilität der gesellschaftlichen Verhältnisse interessierte Menschen Maßnahmen ersonnen und oft zunächst von unten und ehrenamtlich entwickelt, die für Abhilfe sorgen sollen und teilweise auch können. Es ist kein Zufall, dass viele der Sozialverbände, die in JumpPlus involviert sind, den reformerischen 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts entstammen.

Aus oft kleinen Organisationen sind inzwischen teilweise große Nonprofit-Sozialunternehmen entstanden. Die Arbeitsverhältnisse der dort Beschäftigten zählen nicht zu den Bestbezahlten. Die Unternehmen hängen vom Auf und Ab der Maßnahmenverteilung der Arbeitsagentur ab. Inzwischen sind rüde Ausschreibungsverfahren an der Tagesordnung, die die Sozialunternehmen in eine Kostensenkungskonkurrenz zwingen. Viele Arbeitsverhältnisse von BetreuerInnen sind unstet, weil die Aufträge stark schwanken. Die Unternehmen entwickeln ein starkes Eigeninteresse, um nicht unterzugehen. Das ist für ihre Tätigkeit und Aufgabenerfüllung nicht förderlich. Der Drang nach zu übernehmenden Maßnahmen ergänzt sich so mit dem Drang der Arbeitsagentur und der herrschenden Kommunalpolitik, möglichst viele junge Erwerbslose aus der Arbeitslosenstatistik wegzuparken.

Vorschläge für das Kommunalwahlprogramm der LINKEN

Ehrlicher, transparenter, kontrollierbarer, respektvoller und effizienter muss die Förderung durch das JobCenter auch für die U 25 werden:

• Kommunale Beschäftigungspolitik (die in Mannheim kaum stattfindet) muss aktiv für mehr reguläre Arbeitsplätze für „JumpPlus-KundInnen“ sorgen: Das ist eine Aufgabe der Wirtschaftsförderung bei ihren Gesprächen mit der ortsansässigen Wirtschaft. Das ist eine Aufgabe auch für den „Konzern Mannheim“ mit seinen 9.000 Arbeitsplätzen. Und das ist eine Aufgabe für die Stadt Mannheim als Auftraggeberin bei Ausschreibungen. Im Haushaltsstrukturprogramm 2013 war dieser Gesichtspunkt enthalten – über Erfolge gibt es keine belastbaren Aussagen.
• Eine Brücke vom „Jungen Mannheim“ direkt auf den Ersten Arbeitsmarkt muss geschlagen werden. Insider wissen, dass die Arbeitsagentur Arbeitsplätze zu bieten hat, die bei den durchaus auch vorhandenen qualifizierten und motivierten Menschen unter Hartz-IV-Regie nicht ankommen. Es gibt sicherlich Menschen, die nicht auf die Förderprogramme der Sozialunternehmen angewiesen sind, von diesen aber förmlich angesaugt werden, unterstützt von der Methode „Sofortangebot“. So wird immer wieder von langjährigen Karrieren in nutzlosen Bildungsmaßnahmen berichtet, die bestenfalls Beschäftigungstherapie sind.
• Die Aufmerksamkeit des Gemeinderats für die Strategien des JobCenter muss gesteigert werden. Die Berichterstattung muss qualitativ, nicht nur quantitativ erfolgen. Es ist nicht ausreichend, einmal jährlich die Zielerreichung und Zielvereinbarung „zustimmend zur Kenntnis“ zu nehmen.
• Die von JumpPlus abhängigen jungen Menschen (und oft auch ihre Eltern) brauchen eine unabhängige Beschwerdestelle.
• Das JobCenter muss konstantere Aufträge an die Wohlfahrtsunternehmen vergeben.
• Junge Erwerbslose, die aufgrund von Drogen- und Gesundheitsproblemen effektiv nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, müssen aus der Hartz-IV-Regie entlassen und therapeutisch versorgt werden.

Daneben gilt es, die bundesgesetzlichen Unzumutbarkeiten zu bekämpfen wie das Sanktionsregime im SGB II.

Eine simple „Weg-mit“-Rhetorik bleibt die Antworten auf tatsächlich bestehende Probleme und krasse Missstände schuldig.

Thomas Trüper
Stadtrat

 

Zwei Unternehmen der Jugendberufshilfe in ihrer Selbstdarstellung auf ihren Websites:

IB Internationaler Bund

„In den vergangenen 37 Jahren hat der IB rund 50.000 Jugendliche und junge Erwachsene in der Kurpfalz-Metropole beim Start in ein selbstbestimmtes Leben unterstützt und allein rund 10.000 jungen Menschen einen Berufsabschluss ermöglicht. Aktuell nehmen knapp 4.000 Teilnehmer die Dienstleistungen und Angebote des IB in den Bereichen Berufliche Bildung und Soziale Arbeit in Mannheim in Anspruch. Der IB unterhält elf Einrichtungen in der Stadt und beschäftigt hier rund 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

„Bis in die 80er Jahre hinein lag der Schwerpunkt auf der Unterstützung junger Migranten bei der Integration. In dieser Zeit hat der IB das Mannheimer Modell entwickelt, mit Angeboten im Bereich der Ausbildung, der Betreuung und der Anerkennung beziehungsweise dem Nachholen von Schulabschlüssen. Hierbei hat die Stadt Mannheim die Lücke zu staatlich finanzierten Projekten finanziert.“

Förderband

„2009 feierte das Förderband sein 30jähriges Bestehen.

2008 Auch in diesem Jahr finden erneut rund 80% der Ausbildungsabsolventen, die bei uns ausbildungsbegleitend betreut werden, einen Arbeitsplatz.

In Fachgesprächen und Veröffentlichungen macht das Förderband auf die „unsichtbaren Jugendlichen“ aufmerksam, die in und von der Öffentlichkeit kaum mehr wahrgenommen werden.

Das Förderband betreut Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung (EQ) machen (Projekt der Landesstiftung Baden-Württemberg).

Die erste Mutter beendet ihre Teilzeitausbildung mit Bravour und wird von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen.

2007 (…) In Kooperation mit der Hochschule Mannheim – Fakultät Sozialwesen legt das Förderband eine Langzeitstudie zum beruflichen Werdegang von Förderschulabgängern vor. Diese Studie zeigt einmal mehr welch große Bedeutung eine frühzeitige betriebliche / betriebsnahe Ausbildung für Förderschüler hat.

2006 (…) Elterseminare werden angeboten, um Eltern als Berufswahlhelfer für ihre Kinder zu qualifizieren.

Das Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ wird in Kooperation mit der Stadt Mannheim und zwei weiteren Trägern ins Leben gerufen.

Der Ausbildungsgang „Fachkraft im Gastgewerbe“ startet mit 10 Auszubildenden als zusätzliche integrative Reha-Ausbildung.“