Stadträtin Akbulut zur Verhaftung von 10 Aktivisten der ATIK

Stadträtin Gökay Akbulut verurteilt die Verhaftungen von mehr als 10 Mitgliedern der ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei) in der BRD, Österreich und der Schweiz im April. Die Verhaftungen erfolgten auf Grundlage des §129 Bildung krimineller Vereinigungen in der BRD, Österreich und der Schweiz.

Bei der Razzia unter Leitung des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden Fenster zerschlagen, Türen aufgebrochen, Privatwohnungen durchsucht und verwüstet. Laut Generalbundesanwaltschaft (GBA) richtet sich das Verfahren gegen 7 Beschuldigte. Ihnen wird vorgeworfen, der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei / Marxistisch-Leninistisch) anzugehören. Die Aktivistinnen wurden zunächst in Isolationshaft gebracht und ihre Angehörigen über ihren Aufenthaltsort nicht informiert. Diese Vorgehensweisen der Sicherheitskräfte und der Behörden ist nicht tragbar.

ATIK engagiert sich europaweit für die Rechte von MigrantInnen und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Sie ist aktiv gegen die autoritär-militaristische Politik des türkischen Regimes und solidarisiert sich mit der kurdischen Widerstandsbewegung. Die Verhaftungen stehen im Zusammenhang mit der Solidarität von ATIK für Kobane und Rojava gegen die Barbarei des Islamischen Staates. Die syrisch-kurdische Partei der Demokratischen Einheit (PYD) und die KämpferInnen der YPG leisten Widerstand gegen die dschainistischen Gruppen des IS in Syrien und im Irak und bieten Schutz für ethnische und religiöse Bevölkerungsgruppen. Die internationale Solidarität und Unterstützung ist sowohl für die Bevölkerung als auch den Widerstand gegen die Barbarei des IS unentbehrlich. Diese Solidarität wird jetzt durch die Verhaftungswelle gegen ATIK bestraft. Die Repressionen gegen türkische Linke und kurdische Organisationen, Vereine und AktivistInnen in Deutschland gehen auf die deutsch-türkische Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik zurück.

Der seit August 1976 bestehende § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ist ebenso wie der §129 StGB (kriminelle Vereinigung) und §129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten. Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagraphen. Mit Hilfe dieses Paragraphen werden Aktivistinnen aus der kurdischen Bewegung und der türkischen Linken verfolgt und verurteilt. Durch die verfassungsrechtlichen Repressionen gegen linke und kurdische Vereine in Deutschland wird die autoritäre AKP Regierung unterstützt.

DIE LINKE verurteilt diese Verhaftungen und fordert die Freilassung der politischen Gefangenen. Wir unterstützen die Unterschriften Kampagne von ATIK für die Freilassung der GenossInnen und Genossen. Die Repressionen gegen linke Bewegungen und Organisationen unter mit Hilfe des §129 müssen eingestellt werden.