Die Linke kritisiert Wahlzulassung der „Deutschen Liste Mannheim“ (DLM)

Der Kreiswahlausschuss der Stadt Mannheim wäre nach Ansicht der Partei DIE LINKE gut beraten gewesen, der faschistischen DLM die Zulassung zur Kommunalwahl zu verwehren. Entsprechende Bedenken gegen eine Wahlzulassung der DLM aus dem Kreiswahlausschuss hatte dessen Vorsitzender, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, abgewiesen mit dem Argument, die Aufgabe des Ausschusses sei eine formalrechtliche, keine inhaltlich politische Prüfung der Wahlvorschläge.

„Das ist selbst formalrechtlich zu kurz gesprungen“ ist Thomas Trüper, Sprecher der LINKEN, überzeugt. Er verweist auf Art. 9 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ Die DLM, so Trüper, hebe selbst darauf ab, keine politische Partei zu sein. Für sie gelte also das Parteienprivileg nicht. Die DLM sei, so Trüper, eine Vereinigung, die mit hoher krimineller Energie die Leugnung der nationalsozialistischen Völkermordverbrechen betreibe und somit dauerhaft gegen § 130 StGB verstoße. „Dieser Gesetzesverstoß ist ein wesentliches Ziel der Deutschen Liste und somit auch der die DLM, die personell wie inhaltlich ein Ableger Deutschen Liste ist“, argumentiert Trüper.

Die „Deutsche Liste“ agiere von Weinheim aus mit Unterstützung des rechtskräftig verurteilten Holocaustleugners und ehemaligen NPD-Vorsitzenden Günter Deckert. Anlässlich der Verurteilung des Holocaustleugners Ernst Zündel durch das Landgericht Mannheim habe sie 2007 in Mannheim in groß angelegter Plakataktion die Freilassung Zündels gefordert. „Formalrechtlich“, schlussfolgert Trüper, „bedarf es der Feststellung des Innenministers, dass die DLM verboten ist. Darüber sollten alle demokratischen Kräfte in Mannheim nachdenken und praktische Konsequenzen ziehen.“