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Die Linke ist die einzige Partei im Bundestag, die konsequent auf Spenden von Konzernen verzichtet. Warum? Weil wir Politik für Menschen machen – nicht für Profitinteressen. Damit wir weiterhin stark und unabhängig für eine gerechte und friedliche Politik kämpfen können, brauchen wir Deine Unterstützung. Egal ob 5 Euro, 25 Euro oder mehr – jede Spende macht einen Unterschied! 🌟
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Unser Spendenkonto
Die Linke Mannheim
- IBAN: DE60 6709 0000 0085 4593 09
- BIC: GENODE61MA2
- VR-Bank Rhein-Neckar eG
- Zweck: Spende, Vorname, Name, Adresse
Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigungen aus.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.